13/07/2026
🚑 **Was bedeutet § 133 SGB V für unsere Fahrgäste?**
Viele Menschen wissen nicht, dass hinter jeder Krankenfahrt gesetzliche Regelungen stehen. Der § 133 SGB V regelt die Verträge und Vergütungen für Krankentransporte und Krankenfahrten zwischen Krankenkassen und den Leistungserbringern.
Doch was kann das für Patientinnen und Patienten bedeuten?
👉 Weniger verfügbare Fahrdienste in manchen Regionen
👉 Längere Wartezeiten auf Krankenfahrten
👉 Weniger Auswahlmöglichkeiten bei Fahrdienstanbietern
👉 Steigender bürokratischer Aufwand bei Genehmigungen und Abrechnungen
**Ein weiterer wichtiger Punkt:**
Sollten die Verbände der Leistungserbringer die Verträge mit den Krankenkassen kündigen und es zunächst keine neuen Vereinbarungen geben, **könnte** es dazu kommen, dass Krankenfahrten nicht mehr direkt über die Krankenkassen abgerechnet werden können. In einem solchen Fall **könnten Fahrgäste die Kosten zunächst selbst tragen müssen** und diese – je nach Rechtslage und Genehmigung – anschließend bei ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Ob und in welchem Umfang eine Erstattung erfolgt, hängt vom jeweiligen Einzelfall und der Krankenkasse ab.
Gerade ältere Menschen, Dialysepatienten, Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen sind auf eine zuverlässige und bezahlbare Krankenbeförderung angewiesen. Mobilität im Krankheitsfall darf kein Luxus werden.
Wir hoffen auf eine faire Lösung für alle Beteiligten – denn am Ende dürfen nicht die Patientinnen und Patienten die Leidtragenden sein.
Wie seht ihr das? Schreibt eure Meinung gerne in die Kommentare. 👇
Manchmal entscheidet sich die Zukunft einer Branche in einem Paragrafen, den außerhalb von Fachkreisen kaum jemand kennt, oder: Warum ein Gesetzentwurf in Berlin derzeit nicht nur Krankenkassen, sondern auch Taxi- und Mietwagenunternehmen beschäftigt.