05/01/2022
STRESSFREI ZUM KRANKENHAUS UND ZURÜCK! 💛
Bei Einweisung in ein Krankenhaus oder Entlassung aus dem Krankenhausträgt die Krankenkasse ohne vorherige Genehmigung die Kosten für das Taxi, wenn der Arzt eine Verordnung zur Krankenbeförderung ausstellt (bitte immer beim behandelndem Arzt anfordern!).
Der Patient/Fahrgast trägt lediglich 10% (minimal 5,- €, maximal 10,- €) pro Fahrt als Eigenanteil. Sie bezahlen an den Taxifahrer nur den Eigenanteil (es sei denn – Sie besitzen einen gültigen Befreiungsausweis für Zuzahlungen von Ihrer Krankenkasse – dann ist die Fahrt für Sie völlig kostenfrei!).
Die Abrechnung mit der Krankenkasse übernehmen natürlich wir!
Sie haben noch offene Fragen? Rufen Sie uns an! Wir informieren Sie gerne!