30/04/2026
🚑 Das sind die häufigsten Fragen, die Patienten vor einer Krankenbeförderung stellen.
Viele sind unsicher, ob die Krankenkasse die Beförderung übernimmt, ob eine Genehmigung nötig ist oder ob sie etwas zuzahlen müssen.
Genehmigung der Krankenkasse:
Bei manchen Beförderungen muss die Krankenkasse vorher zustimmen. Das betrifft vor allem bestimmte geplante Fahrten. In vielen Fällen muss der Patient das nicht selbst einreichen – der Fahrdienst kann dabei unterstützen. Bei Unsicherheit sollte vorab kurz mit der Krankenkasse geklärt werden, ob eine Genehmigung erforderlich ist.
Zuzahlung:
In der Regel fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Häufig sind das 10 € pro Beförderung. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei einem gültigen Befreiungsausweis, bestimmten Unfallfällen oder wenn andere Kostenträger zuständig sind.
Rückwirkender Transportschein:
Ein Transportschein sollte grundsätzlich vor der Beförderung ausgestellt werden. Rückwirkend ist das nur in Ausnahmefällen möglich, zum Beispiel bei Notfällen oder wenn die Verordnung vergessen wurde.
Pflegegrad / Schwerbehindertenausweis:
Ein Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis kann helfen, reicht aber nicht automatisch immer aus. Besonders relevant sind zum Beispiel Merkzeichen aG, H oder Bl sowie Pflegegrad 4 oder 5. Wichtig: Nachweise sollten zur Beförderung vorgelegt werden.
Kommentiere 💛, wenn du den Link zur Ausfüllhilfe möchtest, damit deine Beförderung richtig beantragt werden kann.