12/09/2024
Deutschland-Ticket als Grund:
MOOEV MOBIL macht Vollbremsung
Landkreis bedauert Entscheidung
Ab morgen ist Schluss: Regulatorische Rahmenbedingungen „verhindern“ Betrieb des Ridesharing-Service
Norderney – Die Move Norderney GmbH, ein Gemeinschaftsunternehmen der AG Reederei Norden-Frisia und Omnibusverkehr Fischer, wird ihr Angebot an Ruf-Bussen auf Norderney (MOOEV MOBIL) zum 13. September einstellen. Grund ist nach eigenen Angaben die „Genehmigungsversagung der für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zuständigen Behörden, das sind hier der Landkreis Aurich und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)“.
„Wir sind mit dem Angebot des On-Demand-Rufbusses MOOEV MOBIL aus eigenem unternehmerischem Antrieb gestartet, ohne dabei jemals steuerliche Ausgleichszahlungen in Anspruch nehmen zu wollen“, erklärt Move-Geschäftsführer Joop Meyer. Nun habe aber der Landkreis Aurich beschlossen, das Deutschlandticket auch auf Norderney verpflichtend zu machen. „Unter diesen Umständen ist es uns leider nicht möglich, unser MOOEV MOBIL, das wir 2022 als Service für die Einheimischen und Inselgäste mit viel Engagement und unserem eigenen Kapital eingeführt haben, wirtschaftlich zu betreiben“, betont Meyer weiter. „Dass der Landkreis Aurich es vorzieht, den Verkehr komplett einstellen zu lassen, anstatt eine sinnvolle Ausnahme im Rahmen der Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets zu schaffen, macht uns fassungslos“, so Meyer am Mittwoch.
„Wir haben den MOOEV-MOBIL-Service als zusätzlichen Baustein unseres Angebots zur ÖPNV-Versorgung auf Norderney begonnen“, sagte Geschäftsführer Rüdiger Fischer. Das Ridesharing-Konzept von MOOEV MOBIL schließe die Lücke zwischen teureren Taxifahrten, insbesondere für Einzelfahrgäste, und den bestehenden regulären Bus-Linienverkehren. „Die Akzeptanz bei unseren Einheimischen und Inselgästen steigt
kontinuierlich“, betonte Fischer. Die Anzahl der Fahrgäste habe zuletzt bei zirka 3.000 Personen pro Monat gelegen. „Wir waren entschlossen, weiter in dieses Angebot zu investieren und es langsam, aber sicher in die Wirtschaftlichkeit zu führen und technologisch auch weiter mit dem regulären Bus-ÖPNV zu verbinden “, erklärte der Experte. Unter den neuen Rahmenbedingungen, das Deutschlandticket auch auf Norderney akzeptieren zu müssen, lasse sich dieses Ziel nicht mehr erreichen.
„In anderen Kommunen werden Angebote dieser Art öffentlich bezuschusst“, ergänzte Meyer. „Unser Ziel war es, ohne Steuermittel wirtschaftlich zu arbeiten“. Die Zukunft des Deutschlandticket und insbesondere die Finanzierung sei auch nicht sichergestellt. Unternehmerisches Handeln sei so nicht möglich. Meyer: „Wir bedauern, dass wir den Verkehr
einstellen müssen. Für unsere drei festangestellten Mitarbeitenden und vier aushelfenden Mitarbeitenden ist dies auch ein herber Schlag. Wir finden, dass es für die Insel Norderney einen großen Verlust im Mobilitätsbereich bedeutet.“
„Der Landkreis Aurich bedauert die Entscheidung der Move Norderney GmbH, respektive der AG Reederei Norden Frisia, ihr Angebot an Rufbussen auf Norderney einzustellen, möchte jedoch klarstellen, dass die Einführung des Deutschlandtickets als bundesweites Angebot für alle Bürgerinnen und Bürger verpflichtend anerkannt werden musste“, so Kreis-Pressesprecher Lennart Adam auf Anfrage der NoZ. Als Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs habe der Landkreis Aurich die rechtliche Verpflichtung, sicherzustellen, dass das Deutschlandticket im gesamten Kreisgebiet anerkannt wird. Diese Regelung eröffne den Unternehmen zugleich die Möglichkeit, Ausgleichsleistungen des Bundes oder des Landes für etwaige Erlösausfälle zu erhalten.
„Die Frisia AG, wie alle anderen Verkehrsunternehmen im Landkreis, hat somit die Möglichkeit, zusätzliche finanzielle Mittel aus den bereitgestellten Töpfen zu generieren. Es steht dem Unternehmen jedoch frei, diese Möglichkeit aufgrund seiner individuellen wirtschaftlichen Einschätzungen und seiner spezifischen betrieblichen Bedingungen nicht zu nutzen. Es bleibt jedoch zu betonen, dass diese Regelungen im Rahmen einer sogenannten ,Allgemeinen Vorschrift’ getroffen wurden. Wie der Name bereits sagt, handelt es sich um eine allgemeingültige Regelung, die für alle Verkehrsunternehmen im Landkreis gleichermaßen gilt. Rechtlich ist es nicht möglich, Ausnahmen für einzelne Unternehmen zuzulassen“, so die Kreisverwaltung.
Der Landkreis Aurich bleibe bestrebt, im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen für einen fairen und rechtssicheren Nahverkehr zu sorgen und stehe allen Verkehrsunternehmen für Gespräche und Klärungen zur Verfügung.
Foto: Mooev Norderney