Taxi-Koblenz e.G.

Taxi-Koblenz e.G. Die Taxizentrale in Koblenz mit 24/7 Besetzung! Auf unseren Seiten informieren wir Sie über unser umfangreiches Dienstleistungsangebot.

Unsere freundlichen Mitarbeiter nehmen für Sie rund um die Uhr Ihre Taxi- oder Kurierbestellung entgegen, beantworten Ihre Fragen zu sämtlichen Beförderungsleistungen und stellen sich gerne auch besonderen Herausforderungen um Sie als Kunden zufrieden zu stellen. Die bei Taxi Koblenz angeschlossenen, ausgewählten Taxiunternehmen sorgen mit uns dafür, dass Ihnen der bestmögliche Service geboten wir

d. Gute Fahrt mit Taxi Koblenz

Email: [email protected] / FAX: 0261 - 17473

Sie können Ihr Taxi auch per FAX oder E-Mail vorbestellen und erhalten umgehend eine schriftliche Bestätigung

14/09/2025
Oktoberfest 2025 is ready 💪
11/09/2025

Oktoberfest 2025 is ready 💪

Am Rosenmontag ist der Taxistand nicht Vorne am Bahnhofsplatz sondern Hinterausgang Bahnhof karthäuserstr/Römerstr. . . ...
02/03/2025

Am Rosenmontag ist der Taxistand nicht Vorne am Bahnhofsplatz sondern Hinterausgang Bahnhof karthäuserstr/Römerstr. . .

Dieser alternative Halteplatz ist bis zum ende des Karnevalszuges ca. 19 uhr für die Bürger und Bürgerinnen eingerichtet.

Danach wie gewohnt werden Taxen am bahnhofvorplatz stehen .

Im diesen Sinne Koblenzer
🎉🎉🎉🎉🎉 helau🤠🤠🤠🤠

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, wir wünschen allen einen guten Rutsch ins Jahr 2025! Wir danken unseren Fahrgästen für ...
31/12/2024

Das Jahr neigt sich dem Ende zu, wir wünschen allen einen guten Rutsch ins Jahr 2025!
Wir danken unseren Fahrgästen für die Treue in all den Jahren und freuen uns, auch im kommenden Jahr für euch da sein zu können!!!!

25/07/2024
25/07/2024
12/04/2024
08/03/2024

Kurze infos über
Fahrtkostenregelung

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus medizinischer Sicht zwingend notwendig sind. Neben Kosten für Fahrten zu stationären Behandlungen übernehmen Kassen unter bestimmten Bedingungen auch die Kosten für Fahrten zu ambulanten Behandlungen.

Voraussetzungen für die Übernahme von Fahrkosten zu ambulanten Behandlungen

Damit die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Krankenfahrt zur ambulanten Behandlung übernehmen, muss mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ liegt vor,
Pflegegrad 4 oder 5,
Pflegegrad 3 und der Patient benötigt aber aufgrund dauerhaft eingeschränkter Mobilität eine Beförderung,
eine hohe Behandlungsfrequenz über einen längeren Zeitraum (z. B. Dialyse, onkologische Strahlentherapie) und wenn die Mobilität infolge der Behandlung in einer Weise beeinträchtigt ist, dass eine Beförderung zur Vermeidung von Schaden an Leib und Leben unerlässlich ist.
Genehmigungsregelung für Fahrten zu ambulanten Behandlungen

Grundsätzlich sind Fahrten zur ambulanten Behandlung vor der Fahrt durch die Krankenkassen zu genehmigen.

Ausnahme: Für Patienten, deren Mobilität eingeschränkt ist, wie:

Schwerbehinderte mit den Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis,
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 und 5,
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 und dauerhafter Mobilitätseinschränkung,Fahrten von Versicherten, bei denen bis zum 31. Dezember 2016 eine Einstufung in Pflegestufe 2 und seit dem 1. Januar 2017 mindestens eine Einstufung in Pflegegrad 3 vorliegt
gelten Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen (auch behindertengerecht) als genehmigt. Fahrten mit einem Krankentransportwagen (KTW) bleiben für sie weiterhin genehmigungspflichtig.

Ebenfalls genehmigungspflichtig sind Verordnungen für Patienten, die hochfrequente Behandlung über einen längeren Zeitraum benötigen und die oben genannten Kriterien nicht erfüllen:

Dialysebehandlung,
onkologische Strahlentherapie,
parenterale antineoplastische Arzneimitteltherapie/parenterale onkologische Chemotherapie.
Die Krankenkasse kann auf Antrag des Patienten in vergleichbaren Fällen eine Krankenbeförderung zu ambulanten Behandlungen genehmigen.

Nicht genehmigungspflichtig ist Krankenbeförderung bei einer ambulanten Operation, durch die ein stationärer Aufenthalt vermieden wird oder nicht ausführbar ist.

Genehmigungspflichtig sind Krankentransporte für Patienten, die aufgrund ihres Gesundheitszustandes auf medizinisch-fachliche Betreuung oder fachgerechte Lagerung in einem Krankentransportwagen (KTW) angewiesen sind. Eine nachvollziehbare Begründung ist in diesen Fällen zwingend erforderlich.

Bei weiteren Rückfragen können Sie uns unter der Telefonnummer 0261-33055 erreichen.

Ihr Taxi Koblenz e.G.

Wir sind vorbereitet für die Nacht ! Einfach anrufen 😊
08/03/2024

Wir sind vorbereitet für die Nacht ! Einfach anrufen 😊

Fr. 22.3. - 🔊 die Runningorder ⚠️ 22.00 bis 6.00 🫶🚀

Wir fahren sie gerne zu der NATURE ONE ! Preisanfrage über unsere disponenten 0261 33055
08/03/2024

Wir fahren sie gerne zu der NATURE ONE ! Preisanfrage über unsere disponenten
0261 33055

Adresse

Moselring 11
Koblenz
56073

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