20/06/2025
Damit die Krankenkasse die Kosten für eine Beförderung mit dem Taxi oder Mietwagen übernimmt, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung für eine Krankenbeförderung. Diese erhalten Sie beispielsweise im Zusammenhang mit einer Überweisung zu einem Facharzt, einer Einweisung ins Krankenhaus oder einem Rezept für eine mehrmalige Physiotherapie.
Die im Volksmund als „Taxischein“ bezeichnete Bescheinigung ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Krankenkasse die Fahrtkosten übernimmt – stellt jedoch noch keinen generellen Freifahrtschein dar.
Für bestimmte Krankenfahrten ist zusätzlich eine vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse erforderlich. Bei der Beantragung dieser Genehmigung unterstützen wir Sie gerne mit Rat und Tat.
Eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch auf eine Krankenbeförderung besteht, kann in der Regel bereits Ihre Arztpraxis geben. In unklaren Fällen empfiehlt es sich, direkt mit Ihrer Krankenkasse Kontakt aufzunehmen. Alternativ sprechen Sie gerne auch uns an!