TVD - Baden-Württemberg

TVD - Baden-Württemberg Landesverband der Taxi- und Mietwagenunternehmen in Baden-Württemberg

Jahreshauptversammlung 2024 des TVD-BW wählt neuen Vorstand. Zum 14. Mal begrüßte der Vorstandsvorsitzende des TVD Baden...
25/11/2024

Jahreshauptversammlung 2024 des TVD-BW wählt neuen Vorstand.

Zum 14. Mal begrüßte der Vorstandsvorsitzende des TVD Baden-Württemberg, Thomas Laschuk, an einem gut besuchten Veranstaltungsort, Gäste und Mitglieder des TVD Baden-Württemberg zur Jahreshauptversammlung. Diesmal zog es den Landesverband des Taxi- und Mietwagengewerbes e. V. nach Böblingen in das Hyundai Autohaus Meiling GmbH in der Wolf-Hirth-Straße.

Beginn war am 23.11.2024 um 14:00 Uhr.

Der Gastgeber, Herr Alec Meiling begrüßte die Anwesenden ebenfalls und stellte verschiedene Hyundai Modelle vor, die als Taxi- oder Mietwagenfahrzeuge verkauft werden.

Da der größte Hersteller für Taxi und Mietwagen, Mercedes Benz, sich aus dem Verkauf von diesen und anderen Sonderfahrzeugen verabschiedet hat, ist Hyundai eine weitere attraktive Alternative. Ob klassisch als Verbrenner oder innovativ als E-Fahrzeug, bei Hyundai können Sie frei wählen.

Zu Beginn der Veranstaltung stellte Laschuk die Bedingungen, Möglichkeiten und Verpflichtungen der neuen E-Rechnungen vor, von der einige Teilnehmer völlig überrascht wurden. Bereits in 6 Wochen, ab dem 1. Januar 2025. müssen alle Unternehmen in Deutschland eine E-Rechnung empfangen können. Zum versenden gibt es noch eine Übergangsfrist.

Nach der anschließenden Pause, in der der TVD-BW alle Gäste und Mitglieder zu einem Snack und Getränke einlud, gind es mit dem offiziellen Prozedere weiter.

Auf den Rechenschaftsbericht, Kassenprüfung und Vorstellung des finanziellen Jahresberichts folgte die Enlastung des Vorstands, die ohne Gegenstimme stattfand.

Bevor es nun zu den Wahlen einiger neu zu besetzenden Vorstände für den erweiternden Vorstand kam, hatte Laschuk eine ganz besondere Aufgabe. Er durfte, bzw. musste zwei langjährige Vorstandmitglieder verabschieden, da diese ihre Firmen verkauften und somit in den wohl vedienten Ruhestand gehen.

Hierbei handelt es sich um Beate Romagnoli von Taxi-Beate aus Kirchheim und um Jörn Götz G. Dahlke von Taxi-Dahlke aus Marbach. Beide haben den Vorstand seit Jahren aktiv unterstützt. Nochmals vielen Dank dafür.

Bei den anschließenden Wahlen wurden die turnusmäßig ausgeschiedenen Vorstände

Wolfgang Prahn, Kurt Leutgeb, Reiner Bitterwolf und Moritz Spindler wiedergewählt. Außerdem wurde die Taxi- und Mietwagenuntenehmerin Frau Nadiya Misko aus Rudersberg, nach Vorschlag von Herrn Mylonas, in den erweiterten Vorstand gewählt. Hierfür bedankt sich der Vorstand und heißt Frau Misko herzlich willkommen.

Anschließen hatten die Mitglieder noch Zeit für Verschiedenes, was allerdings erst nach der Veranstaltung in Einzelgesprächen wahrgenommen wurde.

Besonders möchte wir uns auch für den Besuch von Herrn Kanzler, Redakteur der Fachzeitschrift "Taxi-Heute" bedanken.

Am 18.11.2023 hielt der TVD Baden-Württemberg seine Jahreshauptversammlung in den Räumlichkeiten der Karrer & Barth und ...
20/11/2023

Am 18.11.2023 hielt der TVD Baden-Württemberg seine Jahreshauptversammlung in den Räumlichkeiten der Karrer & Barth und Partner GmbH in Karlsruhe ab. Auf den Fotos der neue und alte Vorstand ergänzt durch den Chefredakteur der Taxi Heute und Ehrenmitglied des TVD-BW Dietmar Fund. Auf dem zweiten Foto sind der Geschäftsführer des VV-Baden Tobias Lang und der Vorsitzende des TVD-BW Thomas Laschuk.

20/11/2023

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Vorstand wurde bestätigt. Bei der Mitgliederversammlung des TVD Baden-Württemberg wurden turnusgemäß einige Mitglieder d...
20/11/2022

Vorstand wurde bestätigt. Bei der Mitgliederversammlung des TVD Baden-Württemberg wurden turnusgemäß einige Mitglieder des Vorstands des TVD Baden-Württemberg wiedergewählt.

28/04/2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen heute das Ergebnis der Rahmenvertragsverhandlungen zwischen den baden-württembergischen Verkehrsverbänden und dem TVD Baden-Württemberg mit der AOK und dem SVLFG mitteilen zu können.

Hier nun die für Ihre zukünftige Abrechnung von Krankenfahrten gegenüber AOK/SVLFG relevanten Eckdaten:

1. Während bisher die gefahrenen Kilometer ab nächstgelegenem Taxistandplatz bzw. Betriebssitz des Unternehmers über den Einsteigeort bis zum Behandlungsort auf Basis von 80 Cent/km zur Abrechnung gegenüber der Krankenkasse kamen, werden ab 1.5.2017 Besetztkilometer von der Einsteigeadresse des Patienten bis zur Zieladresse mit € 1,90 zuzüglich einer Grundpauschale von € 2,90 gegenüber der Kasse abgerechnet. Wartezeiten werden im Regelfall nicht mehr vergütet, da sich die Fahrt zukünftig in zwei separate Beförderungsverträge aufteilt, für die jeweils die Besetztkilometer und die Grundpauschale vergütet werden; beide Fahrten können auch von verschiedenen Fahrzeugen durchgeführt werden. Das Mindestentgelt wird auf 10,00€ festgesetzt. Bei Aufnahme weiterer Patienten im Zuge von Sammelfahrten berechnet der Unternehmer für den 2. Fahrgast einen Zuschlag von 30% und für jeden weiteren Fahrgast von 10%.
2. Für Strahlen- und Chemofahrten, bei denen Entfernungen zwischen der Zusteigeadresse und der Zieladresse von 60 km und mehr vorliegen, und der Patient zurück zur Zusteigeadresse zu befördern ist, kommt ein Rundfahrttarif zur Anwendung. Bei einer Grundpauschale von € 2,90 beträgt der Kilometerpreis € 1,00 pro gefahrenem Besetztkilometer und die Wartezeit wird mit € 0,47 pro Minute vergütet.
3. Innerhalb der Pflichtfahrgebiete gelten für Taxifahrten weiterhin die dort jeweils existierenden Taxitarife abzüglich eines Abschlages von 9% vorbehaltlich einer von der unteren Verkehrsbehörde genehmigten Sondervereinbarung gem. § 51 Abs. 2 PBefG.

Es wird nun noch etwas Zeit vergehen, bis die von allen Seiten unterschriebenen neuen Preis- und Rahmenvereinbarungen wegen Akzeptanz der Sondervereinbarungen den Landratsämtern zugänglich gemacht werden können. Wir werden uns um schnellstmögliche Bearbeitung bemühen, müssen jedoch darauf hinweisen, dass Sie bis zur jeweiligen Information durch den Verband nicht berechtigt sind, die Abrechnung von Krankenbeförderungen in Taxen innerhalb der Pflichtfahrgebiete um die bisherigen 9% zu Gunsten der AOK/SVLFG zu kürzen.

Hinsichtlich der neu einzureichenden Verpflichtungsscheine haben wir vereinbart, dass die Frist für das Zusenden der Verpflichtungsscheine auf den 31.05.2017 verschoben wird. Verpflichtungsscheine, welche bis einschließlich 31.05.2017 bei den Kassen eingereicht werden, haben dann rückwirkende Wirkung. Somit kann gewährleistet werden, dass die Abrechnung zwischen den Taxi-/ Mietwagenunternehmen und den Dienstleistungszentren trotz später abgeschlossenem Rahmenvertrag umgesetzt werden kann. Sobald uns die diesbezüglichen Formulare vorliegen, werden wir unsere Mitgliedsbetriebe umgehend informieren und Sie können diese im geschützten Mitgliederbereich über unsere Internetplattform www.tvd-bw.de/abrufen.

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