25/11/2019
Sehr geehrter Kunde,
Die vom Gesetzgeber erlassenen Regelungen für eine rechtssichere Zustellung durch den Gerichtsvollzieher ist in vielen Fällen nur schwer anwendbar.
Als externer Zusteller könne wir Ihre Verträge, Angebote,Kündigungen oder Abmahnungen rechtssicher zustellen.
Wir bieten Ihnen durch unseren Service die rechtssichere Zustellung per Boten. Dadurch kann der Zustellungszeitpunkt exakt bestimmt werden. Vertragliche oder rechtliche Fristen (z.B. Verjährungsfrist, Kündigungsfrist, etc.) werden somit gewahrt und der Zugang der Kündigung (oder Willenserklärung) wird mit einem Zustellungsprotokoll beweissicher protokolliert und bei Bedarf zusätzlich dokumentiert. Das Zustellungsprotokoll dient als Nachweis der erfolgten Zustellung und als Nachweis des erfolgreichen Zugangs.
Durch das Zustellungsprotokoll versetzt der Kurierdienst Grüne Kuriere den Auftraggeber in eine rechtssichere Position, sowohl jederzeit den Zugang der Kündigung samt Inhalt, wie auch den Zeitpunkt des Zuganges, nachweisen zu können (Zustellungsnachweis).
Die Zustellung am Briefkasten muss vor 12 Uhr erfolgen. Da der Empfänger um diese Uhrzeit mit Post zu rechnen hat. Andernfalls ist die Kündigung erst am nächsten Tag wirksam.
Diese Zustellung in den Machtbereich des Empfängers (Briefkasten) muss mit einem Foto und Lieferschein (Uhrzeit) dokumentiert werden.
Rechtliche Lage bei Kündigungen:
In erster Linie geht es darum, Sie persönlich anzutreffen. Denn nur dann kann Ihr Chef oder sein Bote sicher sein, dass Ihnen die Kündigung rechtswirksam zugeht.
Der Kündigende kann das Kündigungsschreiben per Boten überbringen lassen. Das geschieht in der Praxis häufig und stellt bei Beachtung der nachfolgenden Punkte einen relativ sicheren Zustellungsweg dar. Um späteren Beweisproblemen bzw. Erinnerungslücken des Boten als Zeuge vor Gericht zu begegnen, sollte dem Boten ein auszufüllendes Formblatt (Lieferschein) mitgegeben werden, worin dieser Datum, Uhrzeit, Ort und Art der Zustellung (z. B. Einwurf in Briefkasten) vermerkt und durch seine Unterschrift bestätigt. Sinnvoll ist es, dem Boten das Kündigungsschreiben in einem unverschlossenen Kuvert mitzugeben, damit sich dieser vor Ort durch Lesen des Schreibens davon überzeugen kann, dass er tatsächlich das Kündigungsschreiben zustellt und dieses von dem Kündigungsberechtigten im Original unterschrieben ist. Auch Letzteres sollte der Bote im Formblatt vermerken. Stattdessen oder zusätzlich kann auch eine zweite Person dabei sein, die die Übergabe des Schreibens in einem Prozess bezeugt.
Ablauf der rechtssichere Zustellung per Bote:
Die Zustellung eines Schriftstücks mit Boten ist eine sehr sichere Zustellungsart.
Egal ob der Empfänger in räumlicher Nähe wohnt oder weiter weg beheimatet ist (ein weiterer Weg ist mit dementsprechenden Kosten verbunden) stellen wir ihre Unterlagen gerne rechtssicher für Sie zu.
Wirft der Bote das Schriftstück in den Briefkasten ein (der Briefkasteneinwurf wird von uns mit einem Foto dokumentiert) oder hat er sogar die Möglichkeit das Schriftstück persönlich an den Empfänger zu übergeben ist der Nachweis des Zugangs rechtssicher ausgeführt (Unterschrift und Zustellungszeiten werden auf unserem digitalen Lieferschein notiert). Wobei auch für diesen Fall gilt, dass der Bote Kenntnis vom Inhalt des Schriftstücks haben sollte (der ausführende Bote fotografiert das Anschreiben und den Umschlag damit im Nachhinein klar ist was zugestellt wurde). Da der Bote als Zeuge fungiert, muss er eben Zeuge und nicht Partei eines Rechtsstreits sein. Hinsichtlich der Glaubwürdigkeit des Zeugen gilt indes:
Desto fernliegender die persönliche oder geschäftliche Beziehung ist, desto besser ist dies für die Glaubwürdigkeit des Zeugen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 069-34873132 oder [email protected] zur Verfügung. Unsere Mitarbeiter beraten sie gerne.