04/03/2021
Das sind die neuen Beschlüsse:
• Lockdown wird bis 28. März verlängert.
• Ab 8. März sind Treffen von zwei Haushalten möglich - aber maximal 5 Personen. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
• Paare die nicht zusammen leben, werden trotzdem als ein Haushalt gezählt.
• Bei einer Inzidenz von über 100 (an 3 aufeinander folgenden Tagen) wieder nur eine haushaltsfremde Person. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
• Buchhandlungen dürfen wieder öffnen
• Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
• Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. (soll bis Anfang April umgesetzt werden)
• Unternehmen in Deutschland sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. (keine Pflicht). Details werden noch besprochen.
• Allen Bürgerinnen und Bürgern werden mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund. (Start ab 8. März über lokale Testzentren)
• Die Impfungen werden beschleunigt. Ab Ostern soll beim Hausarzt geimpft werden. Der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung wird maximal ausgeschöpft um mehr Menschen schnell impfen zu können. Der AstraZenca wird auch für über 65-Jährige zugelassen.
Weitere Öffnungsschritte ab 8.März
Stabile Inzidenz von unter 50:
• Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm.
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
• kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen
• Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
• Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
14 Tage unter Inzidenz 50:
• die Öffnung der Außengastronomie
• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
• kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
14 Tage unter Inzidenz 100:
• Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell oder Selbsttest.
• kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.
➡️ https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1
❗️WICHTIG: heute wird dann das Bayerische Kabinett beschließen, wie die Vorgaben umgesetzt werden.