Bamberger Taxigenossenschaft

Bamberger Taxigenossenschaft DIE BAMBERGER TAXIGENOSSENSCHAFT e.G. wird von derzeit 54 Taxiunternehmer/innen, die insgesamt 66 Taxen betreiben, gebildet.

wird von derzeit 54 Taxiunternehmer/innen, die – meist als Einzelunternehmen – insgesamt 66 Taxen betreiben und somit das Gros der insgesamt 92 Taxen der Stadt Bamberg stellen, gebildet. Die Genossenschaft wird von zwei hauptamtlichen, zwei ehrenamtlichen Vorständen und drei Aufsichtsräten geführt. Unsere Disponenten nehmen Ihren Fahrauftrag telefonisch, per Telefax, e-mail oder mittels Autobookin

g entgegen. Jedes bei uns registrierte Taxi ist nach einer Vielzahl von Kriterien klassifiziert, wodurch eine spezifische Auswahl nach Kundenwunsch möglich ist. Zu Spitzenzeiten wie Sylvester oder Sandkirchweih bitten wir um Verständnis, dass es zu längeren Wartezeiten kommen kann, wenn sehr umfangreiche Spezifikationen an den gewünschten Wagen gestellt werden. Unser Büro befindet sich in der Moosstraße 111 und ist
Montag-Donnerstag von 8.30 – 14.00 Uhr für Sie geöffnet. Telefonisch erreichen Sie uns unter: 0951/916060

Hier können Sie u.a. Taxi-Gutscheine erwerben oder sich als Rechnungskunde zur bargeldlosen Abrechnung (bei entsprechendem Auftragsvolumen) anmelden (gilt nicht für Privatpersonen). Gerne beraten wir Sie hier auch über die Abrechnungsmöglichkeiten von Krankenfahrten mit der Krankenkasse. Geschäftskunden unterstützen wir gerne bei der Einrichtung einer Autobooking – Direktleitung zu unserer Fahrtenvermittlung. Gerne nehmen wir hier auch Lob oder Ihre Beschwerde entgegen. Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen unter Angabe von Fahrdatum, Uhrzeit und Fahrzeugnummer schriftlich oder per Email unter [email protected] mit.

04/03/2021

Das sind die neuen Beschlüsse:
• Lockdown wird bis 28. März verlängert.
• Ab 8. März sind Treffen von zwei Haushalten möglich - aber maximal 5 Personen. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
• Paare die nicht zusammen leben, werden trotzdem als ein Haushalt gezählt.
• Bei einer Inzidenz von über 100 (an 3 aufeinander folgenden Tagen) wieder nur eine haushaltsfremde Person. (Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt)
• Buchhandlungen dürfen wieder öffnen
• Darüber hinaus können ebenfalls die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen wieder öffnen, wobei für die Inanspruchnahme der Dienstleistungen, ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Kundin oder des Kunden und ein Testkonzept für das Personal Voraussetzung ist.
• Für einen sicheren Schulbetrieb und eine sichere Kinderbetreuung stellen die Länder im Rahmen von Testkonzepten sicher, dass das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler pro Präsenzwoche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest erhalten. (soll bis Anfang April umgesetzt werden)
• Unternehmen in Deutschland sollen ihren in Präsenz Beschäftigten pro Woche das Angebot von mindestens einem kostenlosen Schnelltest machen. (keine Pflicht). Details werden noch besprochen.
• Allen Bürgerinnen und Bürgern werden mindestens einmal pro Woche ein kostenloser Schnelltest von der jeweiligen Kommune betriebenen Testzentrum, bei von der jeweiligen Kommune beauftragten Dritten oder bei niedergelassenen Ärzten ermöglicht. Die Kosten übernimmt der Bund. (Start ab 8. März über lokale Testzentren)
• Die Impfungen werden beschleunigt. Ab Ostern soll beim Hausarzt geimpft werden. Der Abstand zwischen 1. und 2. Impfung wird maximal ausgeschöpft um mehr Menschen schnell impfen zu können. Der AstraZenca wird auch für über 65-Jährige zugelassen.

Weitere Öffnungsschritte ab 8.März
Stabile Inzidenz von unter 50:
• Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 10 qm für die ersten 800 qm Verkaufsfläche und einem weiteren für jede weiteren 20 qm.
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten
• kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen (max. 10 Personen) im Außenbereich, auch auf Außensportanlagen
7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen
• Öffnung des Einzelhandels für sogenannte Terminshopping-Angebote („Click and meet“), wobei eine Kundin oder ein Kunde pro angefangene 40 qm Verkaufsfläche nach vorheriger Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung im Geschäft zugelassen werden kann
• die Öffnung von Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung
• Individualsport alleine oder zu zweit und Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich auch auf Außensportanlagen
14 Tage unter Inzidenz 50:
• die Öffnung der Außengastronomie
• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos
• kontaktfreier Sport im Innenbereich, Kontaktsport im Außenbereich
14 Tage unter Inzidenz 100:
• Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung; Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen ist ein tagesaktueller COVID-19 Schnell- oder Selbsttest der Tischgäste erforderlich.
• die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besuchern mit einem tagesaktuellen COVID-19 Schnell oder Selbsttest.
• kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport im Außenbereich unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen tagesaktuellen COVID-19 Schnell- oder Selbsttest verfügen.

➡️ https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1872054/66dba48b5b63d8817615d11edaaed849/2021-03-03-mpk-data.pdf?download=1

❗️WICHTIG: heute wird dann das Bayerische Kabinett beschließen, wie die Vorgaben umgesetzt werden.

04/02/2021

Gute Nachrichten in schwierigen Zeiten! Wir unterstützen Familien, denn sie sind besonders von den Einschränkungen durch Corona betroffen, schaffen mit der Verdopplung des Verlustrücktrags die nötige Liquidität für Unternehmen, halten die Mehrwertsteuer für die Gastronomie weiterhin auf 7 % gesenkt und sichern in der Krise viele Existenzen von Künstlerinnen und Künstlern.

04/02/2021

Die Mehrwertsteuer für Gastronomen bleibt bis Ende 2022 bei 7 Prozent. Das hilft den Wirtschaften beim Öffnen nach dem Lockdown und darüber hinaus. Wir kämpfen weiter. Unser Ziel ist, die Mehrwertsteuer dauerhaft zu senken. Tragt euch jetzt ein unter www.gastro-retten.de

Für unsere Taxi‘s
20/03/2020

Für unsere Taxi‘s

18/03/2020
Es ist vollbracht!!!!Renovierung abgeschlossen !!
20/10/2016

Es ist vollbracht!!!!
Renovierung abgeschlossen !!

Neue Woche und wir liegen im soll 😂
04/10/2016

Neue Woche und wir liegen im soll 😂

Tag 3 der RenovierungWir liegen im Zeitplan 😂
28/09/2016

Tag 3 der Renovierung
Wir liegen im Zeitplan 😂

Abschluss zu Tag 2 Ein Hoch auf die Telekom nach 36 Std endlich erschienen
27/09/2016

Abschluss zu Tag 2
Ein Hoch auf die Telekom nach 36 Std endlich erschienen

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Moosstraße 111
Bamberg
96050

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