19/04/2026
FDE ist ab sofort offiziell für den gebündelten Bedarfsverkehr nach § 50 PBefG genehmigt.
Das bedeutet:
Mehrere Fahrgäste werden gezielt auf ähnlichen Strecken gebündelt – effizient, wirtschaftlich und umweltschonend.
So reduzieren wir unnötige Einzelfahrten, vermeiden Leerstrecken und senken aktiv den CO₂-Ausstoß, ohne Abstriche bei Zuverlässigkeit und Komfort.
Für Sie bleibt alles wie gewohnt:
pünktlich, sicher und professionell.
FDE Fahrdienst – moderne Mobilität im Gesundheitswesen.