09/03/2021
Ab Mittwoch geht es los...
Der Kreis Nordfriesland bezuschusst die Fahrtkosten zum Impfzentrum für:
Über 80-Jährige Nordfriesinnen und Nordfriesen, die zu Ihrem Impftermin im nächstgelegenen Impfzentrum nicht anders hinkommen konnten und deshalb ein Taxi genommen haben.
Übernommen werden die kompletten Kosten für die Abschnitte der Hinfahrt, auf denen Sie ein Taxi nutzen müssten.
DIE RÜCKFAHRT TRAGEN DIE IMPFLINGE SELBST.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
https://www.facebook.com/1230057013788988/posts/3441367535991247/
Wir bezuschussen gemeinsam mit den nordfriesischen Kommunen die Taxikosten für
👵 über 80-Jährige Nordfries(inn)en, die
💉 zu ihrem Impftermin im nächstgelegenen Impfzentrum
nicht anders hinkommen konnten
🚖 und deshalb ein Taxi genommen haben.
💶 Übernommen werden die kompletten Kosten für die Abschnitte der Hinfahrt, auf denen sie ein Taxi nutzen mussten. Die Rückfahrt zahlen dann die Impflinge selbst.
Ablauf:
➡️ Sie schauen, ob Angehörige Sie hinfahren können oder ob eine geeignete Bus-/Bahnverbindung zur Verfügung steht.
➡️ Ist dies nicht der Fall, können Sie sich auf unsere Kosten mit dem Taxi zum nächstgelegenen Impfzentrum bringen lassen.
➡️ Lassen Sie sich nach der Bezahlung im Taxi eine Quittung geben.
➡️ Im Impfzentrum müssen ein kurzer Antrag (liegt dort aus!) ausgefüllt und die Quittung beigefügt werden. Beides geben Sie dann im Impfzentrum ab.
➡️ Wir prüfen Ihren Antrag und erstatten die Kosten.
➡️ Beim 2. Impftermin gilt das gleiche Verfahren.
Die wichtigsten Dinge zu Corona in NF – stets aktuell und auf einen Blick: t1p.de/covNF 📋
📰 Interessierte lesen mehr in unserer vollständigen Pressemitteilung:
Kreis und Kommunen übernehmen Taxikosten der Fahrt zum Impfzentrum für 80-Jährige
Der Kreis Nordfriesland und die kreisangehörigen Kommunen übernehmen die Taxikosten älterer Mitbürger für die Hinfahrt zum nächstgelegenen Corona-Impfzentrum. »Diese Regelung gilt ab sofort«, erläutert Landrat Florian Lorenzen. Die Aktion wurde in einer der regelmäßigen Videokonferenzen zwischen ihm und den Spitzen der kommunalen Verwaltungen diskutiert und mit dem Hauptausschuss des Kreises abgestimmt.
Kreis und Kommunen teilen sich die Kosten 50:50 auf.
Voraussetzung für die Erstattung ist, dass die Antragsteller mindestens 80 Jahre alt sein müssen und keine andere Möglichkeit hatten, das nächstgelegene Impfzentrum zu erreichen. »Wir wollen nicht die erreichen, die auch leicht mit Sohn oder Tochter hätten hinkommen können. Uns geht es um diejenigen, deren Impfung wirklich davon abhängt, dass sie mit einem Taxi fahren können«, betont Dr. Wolfgang Sappert, der Amtsdirektor des Amtes Südtondern.
Die Verwaltungen haben einen kurzen Vordruck und ein Informationsblatt entwickelt, die in den Impfzentren in Husum und Niebüll ausliegen werden. Die Impfzentren nehmen die ausgefüllten Vordrucke sowie die Taxibelege für die Hinfahrt entgegen und leiten sie an den Kreis weiter, der die Summe dann erstattet. Die Kosten für die Rückfahrt müssen die frisch Geimpften selbst tragen. Die Regelung gilt auch für die zweite Impfung.